{"id":207,"date":"2020-08-29T10:09:41","date_gmt":"2020-08-29T10:09:41","guid":{"rendered":"http:\/\/spiekblog.de\/?p=207"},"modified":"2020-08-29T10:09:41","modified_gmt":"2020-08-29T10:09:41","slug":"der-bauantrag-ist-raus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spiekblog.de\/?p=207","title":{"rendered":"Der Bauantrag ist raus!!!"},"content":{"rendered":"<p>Es ist soweit. Gestern wurde ENDLICH unser Bauantrag eingereicht. Die Wartezeit f\u00fcr das Freistellungsverfahren hat begonnen.<\/p>\n<p>Noch mal kurz zur Erl\u00e4uterung: man unterscheidet beim Einreichen eines Bauantrags zwischen Baugenehmigung und Genehmigungsfreistellung (oft als Freistellungsverfahren bezeichnet). In NRW ist es bei kleineren und mittleren Bauvorhaben, dazu z\u00e4hlen auch Einfamilienh\u00e4user, m\u00f6glich mit Einreichen des Bauantrags eine Genehmigungsfreistellung zu beantragen. Dies soll den eigentlichen Verwaltungsakt verk\u00fcrzen und vereinfachen. Wenn innerhalb eines Monats von der Bauaufsichtbeh\u00f6rde kein Widerspruch erfolgt, darf mit dem Bau begonnen werden. Hierbei liegen die Verantwortung daf\u00fcr, dass alle baurechtlichen Vorschriften sowie die Richtlinien des Bebauungsplans eingehalten werden beim Bauherren und dessen Architekten. Es erfolgt keine weitere Kontrolle durch die Bauaufsicht. Bei einer Baugenehmigung pr\u00fcft das Bauamt den Antrag genau hinsichtlich aller Belange. Dies dauert nat\u00fcrlich entsprechend l\u00e4nger (Zeiten variieren von Stadt zu Stadt teils erheblich) und ist auch teurer. Eine Baugenehmigung einzuholen ist oft dann sinnvoll, wenn an bereits bebauten Nachbargrundst\u00fccken angesetzt werden soll, z.T. auch gegen den Willen des Nachbarn, und man eine verbindliche Rechtssicherheit ben\u00f6tigt. Oder aber das Bauvorhaben ist so speziell, dass es auf jeden Fall einer beh\u00f6rdlichen Genehmigung bedarf. Beim F\u00fcr und Wider der jeweiligen Verfahren scheiden sich die Geister. Es hat wohl beides seine Vor- und Nachteile. Diese lasse ich aber an dieser Stelle aus, das w\u00fcrde hier einfach den Rahmen sprengen.<\/p>\n<p>Wenn es planm\u00e4\u00dfig l\u00e4uft, beginnen die Arbeiten f\u00fcr die Bodenplatte unseres neuen Hauses in f\u00fcnf Wochen. Das es so z\u00e4h und langwierig werden w\u00fcrde \u00fcberhaupt zum Bau des Hauses zu kommen, hatten weder Stefan noch ich erwartet. Am Montag soll es in kleinem Rahmen eine feierliche Er\u00f6ffnung des Neubaugebiets geben. Neben dem B\u00fcrgermeister, der Presse und den Vertretern der Grundst\u00fccksentwicklung Herzogenrath werden aber wohl keine weiteren Personen, sprich Bauherren, dabei sein d\u00fcrfen. Naja, dann feiern wir eben ein Wohngebietsfest\/Stra\u00dfenfest wenn die H\u00e4user dann stehen. =)<\/p>\n<p>Da wir jetzt im Gro\u00dfen und Ganzen mit den \u00f6ffentlichen Stellen wegen des Grundst\u00fcckskaufs durch sind, bleibt die Hoffnung das der eigentliche Bau schneller gehen wird. Ich klopfe eben schnell auf Holz und will es nicht beschreien.. \ud83d\ude09 Gestern haben wir dann auch unseren Energieberater dann mal pers\u00f6nlich kennengelernt. Er hatte schon unsere Antr\u00e4ge f\u00fcr den KfW-Zuschuss bearbeitet und einige Dinge f\u00fcr uns geplant und umgesetzt, aber wegen Corona war es bisher nicht m\u00f6glich sich auch mal in Person kennenzulernen und man m\u00f6chte ja dann doch schon wissen, mit wem man es zu tun hat.<\/p>\n<p>Jetzt ist also wieder Warten angesagt..!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist soweit. Gestern wurde ENDLICH unser Bauantrag eingereicht. Die Wartezeit f\u00fcr das Freistellungsverfahren hat begonnen. Noch mal kurz zur Erl\u00e4uterung: man unterscheidet beim Einreichen eines Bauantrags zwischen Baugenehmigung und Genehmigungsfreistellung (oft als Freistellungsverfahren bezeichnet). 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